Fachdidaktik Deutsch Vormbaum

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Sokratischer Eid

 

Wenn die Referendareals Beamte ihren Dienst antreten, müssen sie in Baden-Württemberg nach § 71 des Landesbeamtengesetzes Baden-Württemberg folgenden Diensteid ablegen:

"Ich schwöre, dass ich mein Amt nach bestem Wissen
und Können führen, das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland,
die Landesverfassung und das Recht achten und verteidigen
und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde.
So wahr mir Gott helfe".

Zusatz:

Der Eid kann auch ohne die Worte "So wahr mir Gott helfe" geleistet werden.

 

So befremdlich eine solche Eideserklärung klingen mag, so notwendig ist dennoch die Erkenntnis, dass man sich mit der Berufung zum Lehrer zu einer großen pädagogischen Verantwortung verpflichtet.

Der bekannte Pädagoge Hartmut von Hentig hat diese Selbstverpflichtung als sog. "Sokaratischen Eid" festgehalten. In Entsprechung zum "Hippokratischen Eid" für Mediziner gilt es für ihn, das berufliche Handeln als Lehrer nicht nur in Einklang mit einer Verfassung zu bringen, sondern an grundsätzliche pädagogische Prinzipien auszurichten. Wer den von ihm freiwillig geleisteten "Sokratischen Eid" bricht, muss sich vor sich selbst, vor seiner "Zunft", vor der Öffentlichkeit schämen - oder ausdrücklich rechtfertigen.

Hier nun der Text des Sokratischen Eides:

„Als Lehrer/in und Erzieher/in verpflichte ich mich,

  • die Eigenheiten eines jeden Kindes zu achten und gegen jedermann zu verteidigen;
  • für seine körperliche und seelische Unversehrtheit einzustehen;
  • auf seine Regung zu achten, ihm zuzuhören, es ernst zu nehmen;
  • zu allem, was ich seiner Person antue, seine Zustimmung zu suchen, wie ich es bei einem Erwachsenen täte;
  • das Gesetz seiner Entwicklung, soweit es erkennbar ist, zum Guten auszulegen und dem Kind zu ermöglichen, dieses Gesetz anzunehmen;
  • seine Anlagen herauszufordern und zu fördern;
  • seine Schwächen zu schützen, ihm bei der Überwindung von Angst und Schuld, Bosheit und Lüge, Zweifel und Misstrauen, Wehleidigkeit und Selbstsucht beizustehen, wo es das braucht;
  • seinen Willen nicht zu brechen -auch nicht, wo er unsinnig erscheint; ihm vielmehr dabei zu helfen, seinen Willen in die Herrschaft seiner Vernunft zu nehmen;
  • es also den mündigen Verstandsgebrauch zu lehren und die Kunst der Verständigung und des Verstehens;
  • es bereit zu machen, Verantwortung in der Gemeinschaft zu übernehmen und für diese;
  • es auf die Welt einzulassen, wie sie ist, ohne es der Welt zu unterwerfen, wie sie ist;
  • es erfahren zu lassen, was und wie das gemeinte gute Leben ist;
  • ihm eine Vision von der besseren Welt zu geben und Zuversicht, dass sie erreichbar ist;
  • es Wahrhaftigkeit zu lehren, nicht die Wahrheit, denn "die ist bei Gott allein".

Damit verpflichte ich mich,

  • so gut ich kann, selbst vorzuleben, wie man mit den Schwierigkeiten, den Anfechtungen und Chancen unserer Welt und mit den eigenen immer begrenzten Gaben, mit der eigenen immer gegebenen Schuld zurechtzukommen;
  • nach meinen Kräften dafür zu sorgen, dass die kommende Generation eine Welt vorfindet, in der es sich zu leben lohnt und in der die ererbten Lasten und Schwierigkeiten nicht deren Ideen, Hoffnungen und Kräfte erdrücken;
  • meine Überzeugungen und Taten öffentlich zu begründen, mich der Kritik -insbesondere der Betroffenen und Sachkundigen- auszusetzen, meine Urteile gewissenhaft zu prüfen;
  • mich dann jedoch allen Personen und Verhältnissen zu widersetzen -dem Druck der öffentlichen Meinung, dem Verbandsinteresse, dem Beamtenstatus, der Dienstvorschrift, wenn sie meine hier bekundeten Vorsätze behindern.

Ich bekräftige diese Verpflichtung durch die Bereitschaft, mich jederzeit an den in ihr enthaltenen Maßstäben messen zu lassen.

(aus: Sokratischer Eid von Hartmut von Hentig, in: Praxis Deutsch 110 (1991), S. 4-5)

 

 

 

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